Jeder, der seit 1.1.2009 in einer geschlossenen Station arbeitet macht sich strafbar. Denn die PsychKGs wiedersprechen der Behindertenkonvention, die seit dem 1.1.2009 von Deutschland ratifiziert wurde. Darin steht, dass Behinderten keinensfalls ihrer Freiheit beraubt werden dürfen. Behinderte genießen volle Rechts- und Handlungsfähigkeit. Es müßten sich nur psychisch Kranke finden, die sich gegen eine Zwangsbehandlung, Einsperren und Zwangsdiagnose und Fixieren rechtlich wehren würden.