Am 12. Oktober hat das Bundesverfassungsgericht das Unterbringungsgesetz von Badenwürttemberg für nichtig erklärt. Dies bezieht sich auch auf die Sozialpsychiatrie. Schon im April hatte das Bundesverfassungsgericht die Zwangsbehandlung in der Forensik von Rheinland-Pfalz gekippt. Es kommt jetzt darauf an, den Druck auf die Politik zu erhöhen, dass nicht mehr neue Gesetze erlassen werden, die die Zwangsbehandlung erlauben.