Am 1.9.2009 tritt das Gesetz über die Patientenverfügung in Kraft

Das Gesetz über die Patientenverfügung soll nach Ansicht von die-BPE den Zwang in der Psychiatrie aushebeln. Denn man kann jetzt festlegen, dass man nicht zwangsbehandelt werden will. Vielleicht werden einen die Kliniken dann nicht mehr behandeln, wenn man nicht auf die Geschlossene gehen will oder eine Zwangsdiagnose ablehnt. Auf jeden Fall werden die Psychiater nach einer solchen Patientenverfügung fragen müssen.

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