Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.07.2018 entschieden, dass Fixierungen einer richterlichen Genehmigung bedürfen. Zwei Patienten aus Baden-Württemberg und Bayern hatten geklagt. Das Bundesverfassungsgericht konnte sich nicht zu einem Verbot der Fixierungen durchringen. Obwohl die UN-Behindertenkonvention Zwangsbehandlungen verbietet. Auch einige UN-Organisationen hatten Zwangsbehandlungen als Folter bezeichnet. So bleibt nur zu hoffen, dass es zu einem Rückgang der Fixierungen führt. Mehr dazu bei https://www.zwangspsychiatrie.de.